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Finanz- und Risikomanagement, Marketing, Sprachen od. moderne Medien als Schwerpunkte

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HAK für Management und Fremdsprachen
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MEDIA.HAK - nur an 2 Standorten in Tirol
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HAK Landeck - Bildung ist Zukunft
Sprachen/Management oder Medien

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MEDIA.HAK - exklusiv im Oberland
Video, Audio und Bild als Zentrum der U-Kommunikation

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14 Jahre, was nun? … möchtest du unsere Schule kennenlernen?

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Hausordnung

Hausordnung ... für ein Miteinander in der Schule!

Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Landeck
Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe


Vorbemerkung

Wir alle - Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern der HAK/HAS und HLW Landeck - tragen gemeinsam die Verantwortung für ein positives Schulklima und für die kontinuierliche Entwicklung unserer Schule. Im Sinne unseres Leitbildes geht es um die aktive Mitgestaltung des schulischen Lebens und die Einhaltung bestimmter Regeln, um das tägliche Zusammenleben und die Erreichung aller gemeinsamer und individueller Ziele best möglichst zu gewährleisten.

A) Allgemeine Regeln

1. Jede(r) Schüler/in ist verpflichtet, dem Unterricht in allen verbindlichen Gegenständen beizuwohnen, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und dort mitzuwirken. Besonders im Hinblick auf sein späteres Berufsleben wird vom (von der) Schüler/in erwartet, gute Umgangsformen an den Tag zu legen und sich in einem konstruktiven Sinne für die Klassen- bzw. Schulgemeinschaft einzusetzen.

2. Ist eine Verhinderung vorhersehbar, so hat der/die Schüler/in die dafür notwendige Erlaubnis einzuholen:

  • für einen Tag beim Klassenvorstand
  • für länger als einen Tag beim Direktor
  • eine Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Pflichtgegenständen kann nur vom Direktor gewährt werden, im Falle von LÜ nur aufgrund einer schulärztlichen Bestätigung

Unvorhergesehene Verhinderungen sind innerhalb von drei Tagen dem Klassenvorstand oder dem Direktor zu melden. Beim Wiedererscheinen am ersten Tag ist durch eine glaubwürdige schriftliche Bestätigung der Eltern oder der sonst Erziehungsberechtigten der Grund des Fernbleibens vom Unterricht zu rechtfertigen (siehe Formular). Ungerechtfertigte Schulversäumnisse ziehen Konsequenzen nach sich. Bei Erkrankungen von über einer Woche sowie häufigen kurzfristigen krankheitsbedingten Absenzen ist auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Bleibt ein(e) Schüler/in dem Unterricht länger als eine Woche fern, ohne das Fernbleiben zu rechtfertigen, und trifft im weiteren eine Mitteilung auch auf schriftliche Aufforderung hin nicht innerhalb einer Woche ein, so gilt der(die) Schüler/in als vom Schulbesuch abgemeldet. Ein(e) solche(r) Schüler/in kann ohne Bewilligung des Landesschulrates nicht wieder in die Schule aufgenommen werden.

3. Alle selbst- und fremdgefährdenden Handlungen – wie Laufen, Raufen und gefährliche Bewegungsspiele - sind verboten. Schreien und Lärmen, das Zuschlagen von Türen, das Sitzen auf Fensterbänken und das Hinauswerfen von Gegenständen aus dem Fenster sowie das Manipulieren an Installationen und die Inbetriebnahme von Geräten ohne Lehrpersonen ist ebenso untersagt.

Unfälle sind unverzüglich zu melden.

4. Jede Änderung der Adresse oder der Telefonnummer von Schüler/innen (bzw. Erziehungsberechtigten) ist dem Klassenvorstand unverzüglich mitzuteilen.

5. Das Rauchen sowie der Genuss von Alkohol ist für Schülerinnen im gesamten Schulbereich verboten. Dieses Verbot gilt sowohl für das Schulgebäude, als auch für das gesamte Schulgelände.

6. Glücksspiele aller Art, die Anbahnung von Geschäften und die Werbung für politische und sonstige Vereinigungen oder Organisationen sind nicht gestattet.

7. Die Benützung von „Handys/Smartphones“ während der Unterrichtszeit ist untersagt. Während des Unterrichts muss das Handy ausgeschaltet sein.

8. Während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist allen Schüler/innen das Verlassen des Schulgeländes nur mit Zustimmung der zuständigen Lehrperson oder der Direktion gestattet.

9. Im gesamten Schulbereich ist die Verwendung von Rollerblades, Skateboards, Inlineskates, Mountainbikes oder ähnlicher Sportgeräte verboten. Fahrräder sind ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Platz abzustellen.

10.  Ein Verlust von Gegenständen oder Geldbeträgen ist unverzüglich  zu melden.

B) Schulgebäude samt Freiflächen

1.      Allgemeiner Schuleinlass ist um 7.30 Uhr. Fahrschüler/innen können sich schon ab 7.00 Uhr in der Eingangshalle im Buffetbereich aufhalten. Hier werden sie nicht eigens beaufsichtigt, werden aber ersucht, sich ruhig zu verhalten.

2.       In den Pausen dürfen Schüler/innen das Schulgebäude nicht verlassen. In Freistunden ist der Aufenthalt in Klassenräumlichkeiten und Sälen untersagt. In Klassenräumlichkeiten, Sälen und Gängen sowie den Freiflächen ist das Sitzen auf dem Boden zu unterlassen. Der Aufenthalt im Bereich des Buffets ist gestattet. In Freistunden darf auch das Schulgelände verlassen werden.

3.      Aus Gründen des Umweltschutzes wird stockwerksweise in den Gängen (und auch in den Klassenzimmern) die gesetzlich vorgesehene Mülltrennung durchgeführt. In den Gängen wird in den unterschiedlichen beschrifteten farbigen Müllbehältern nach Glas, Metall, Kunststoff sowie Restmüll und Plastik-Kaffeebechern getrennt. Die Trennung obliegt jedem Einzelnen persönlich.

4.      Das Öffnen von Fenstern im Gang sowie der Terrassentüren im ersten und zweiten Stock ist – außer in Notfällen – untersagt.

5.      Das Hantieren mit offenem Feuer ist im gesamten Gebäude verboten. Im übrigen wird auf die geltende Brandschutzordnung verwiesen.

C)  Klassenräumlichkeiten und Sonderunterrichtsräume

1.   Wenn eine Klasse ihr Klassenzimmer für eine oder mehrere Unterrichtsstunden verlässt, soll auf den Schülertischen nichts liegen bleiben. Im eigenen Interesse sollen sämtliche Lernmittel (inkl. Notebooks) in den Schultaschen verstaut bzw. in den Kästchen versperrt werden. Es wird empfohlen, nur unbedingt benötigtes Geld mit in die Schule zu nehmen, das nie in der Klasse zurückgelassen werden soll. Von der Schule wird für abhanden gekommenen Geldbeträge, Handys, Notebooks sowie sonstige Sachen keine Haftung übernommen.

2.  Die Klassenzimmer und Säle dürfen von Schüler/innen ausschließlich mit Hausschuhen betreten werden. Straßenschuhe haben im persönlichen Kasten des/der Schülers/in am Gang verstaut zu werden. Bei Trockenheit des Bodens ist im geräumten Außenbereich das Tragen der Hausschuhe zulässig, das Verlassen der Schulliegenschaft  in Hausschuhen ist aber untersagt. Grundsätzlich ist jede Klasse für ihren Klassenraum und dessen Ausgestaltung verantwortlich und mit dem/der jew. KV abzusprechen. Die Klassenordner sind dafür verantwortlich, dass die Tafel ordentlich und unter Vermeidung von Wasserspritzern auf den Boden gereinigt wird. Mülltrennung erfolgt auch in den Klassen. In entsprechenden Müllbehältern wird im Klassenraum Papier und Restmüll getrennt. Die Klassenordner überwachen die Mülltrennung und sind für die Entleerung des Altpapierbehälters – mindestens einmal pro Woche – verantwortlich.

3. Das Beschmutzen oder Beschädigen von Flächen, Räumlichkeiten oder des Inventars ist zu unterlassen. Wer Eigentum der Schule oder eines Mitschülers beschädigt oder verunreinigt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

4. Der Aufenthalt auf den Fensterbänken ist aus Sicherheitsgründen ausnahmslos verboten.

5. Die Richtlinien für die Benützung der Computerräume, der Geräte, des Netzwerkes (LAN und WLAN) und der Software sind von den Schüler/innen bzw. den Erziehungsberechtigten nachweislich zur Kenntnis zu nehmen. Das gilt ebenfalls für die Richtlinien zur Benützung des Lern- und Informationszentrums (Bibliothek). Siehe | Bibliotheksordnung |

D)  Fachpraktischer Unterricht in der HLW

1.  Piercings (Handhabung im fachpraktischen und fachtheoretischen Unterricht): Siehe | SGA-Beschluss zu Piercings |

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HAK & HLW Landeck
A-6500 Landeck | Kreuzgasse 9a
T 050 902 832 | office[at]eco-landeck.at
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